Allgemeine Geschäftsbedingungen von Maison Bénédictine

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über touristische Unterkunft (Hotelzimmer), einschließlich aller während des Aufenthalts von der Unterkunft erbrachten Leistungen und Lieferungen.
1.2 Abweichende Bedingungen der Gegenpartei gelten nur, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss und Inhalt

2.1 Angebote zur touristischen Unterkunft sind unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Maison Bénédictine als abgeschlossen.
2.2 Wird die Buchung für Dritte vorgenommen, haftet der buchende Vertragspartner solidarisch für alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Unterkunft.
2.3 Die Untervermietung oder Abtretung der Zimmer an Dritte sowie die Nutzung zu anderen als touristischen Zwecken ist ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt.
2.4 Der Gast kann das Zimmer ab 15:00 Uhr am Anreisetag (Check-in) beziehen und muss es bis 10:30 Uhr am Abreisetag (Check-out) räumen. Bei verspäteter Räumung bis 17:00 Uhr kann die Unterkunft eine pauschale Gebühr erheben; nach 17:00 Uhr wird der volle Tagespreis berechnet. Diese Gebühr begründet keine weiteren vertraglichen Ansprüche des Gastes.

3. Preise und Zahlung

3.1 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Unterkunft, Veranstaltungen und weitere genutzte Leistungen zu zahlen.
3.2 Der Gast haftet auch für Leistungen, die Dritten auf seine Veranlassung erbracht werden, sowie für eventuelle Nachtzuschläge bei Leistungen nach 23:00 Uhr.
3.3 Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Übersteigt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate und erhöhen sich Preise oder Mehrwertsteuer, kann die Unterkunft den Preis um maximal 10 % anpassen.
3.4 Rechnungen werden in Euro ausgestellt; Wechselkursdifferenzen und Bankgebühren trägt der Gast.
3.5 Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß Dlgs 231/2000 berechnet.
3.6 Maison Bénédictine kann eine Anzahlung verlangen, in der Regel 30 % des Zimmerpreises bei Buchung, die das Zimmer reserviert.
3.7 Beanstandungen bezüglich der Abrechnung sind unverzüglich schriftlich einzureichen.

4. Rücktritt der Unterkunft

4.1 Die Unterkunft kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anzahlung nicht innerhalb einer angemessenen Frist geleistet wird.
4.2 Maison Bénédictine kann ohne Schadensersatzanspruch zurücktreten bei:

  • Höherer Gewalt oder externen Gründen, die die Erfüllung verhindern;

  • Falschen oder irreführenden Angaben zur Identität oder zum Zweck der Veranstaltung;

  • Umständen, die dem Ruf der Unterkunft schaden könnten;

  • Nichtbeachtung der Bedingungen gemäß Punkt 2.3.

4.3 Der Gast wird unverzüglich über den Rücktritt informiert.

5. Stornierungen, Nichterbringung und vorzeitige Abreisen

5.1 Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.

5.2 Veranstaltungen:

  • Bis 180 Tage vorher: kostenfrei (fixe Kosten € 200);

  • Von 120 bis 60 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Preises;

  • Ab 60 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Preises.

5.3 Unterkünfte:

  • Bis 30 Tage vorher: kostenfrei;

  • Von 30 bis 15 Tage vorher: 30 % des Gesamtpreises;

  • Von 15 bis 7 Tage vorher: 50 % des Gesamtpreises;

  • Weniger als 7 Tage vorher oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises.

5.4 Nichtinanspruchnahme des Zimmers verpflichtet zur Zahlung des vollen vereinbarten Preises. Die Preise beziehen sich auf das Zimmer, nicht auf die Personenzahl.
5.5 Änderungen wie spätere Anreise oder vorzeitige Abreise führen zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises für den gebuchten Aufenthalt, einschließlich nicht genutzter Tage.

6. Haftung der Unterkunft

6.1 Die Unterkunft haftet nicht für Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Mitarbeiter.
6.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt. Dies gilt nicht bei Personenschäden oder Gesundheitsverletzungen.
6.3 Für Wertgegenstände oder mitgebrachte Gegenstände der Gäste haftet die Unterkunft nur im Rahmen von Art. 1783 c.c.

7. Haftung des Gastes

7.1 Der Gast haftet für Schäden an der Unterkunft, der Einrichtung oder Dritten, die er selbst, seine Gäste oder von ihm organisierte Veranstaltungsteilnehmer verursachen. Es obliegt ihm, eine angemessene Versicherung abzuschließen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
8.2 Kommunikation der Unterkunft an die letzte bekannte Adresse gilt nach 3 Tagen nach Postversand als zugestellt; Fax gilt mit Sendebericht als empfangen.
8.3 Kommunikation des Gastes muss per E-Mail erfolgen und von der Unterkunft bestätigt werden. Persönliche Übergaben benötigen eine schriftliche Empfangsbestätigung.
8.4 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Unterkunft.
8.5 Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Verona.
8.6 Der Vertrag unterliegt italienischem Recht.

Via Beccherle Ingegner 1
Caprino Veronese (VR)
ITALIEN

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